Mittwoch, 30. Dezember 2009

Gastbeitrag von Heinz-Peter Tjaden

Sag ich doch wir haben Recht und es kommt noch mehr.........

Mit Sicherheit werde ich nichts ins Internet schreiben, was auch nicht zu Belegen ist soviel steht fest.
Ich habe gesagt, das viele Ex-Klienten noch immer nicht ihr Eigentum bekommen haben .


Hier ein Beispiel !



Zum Prozess




30. Dezember 2009

Heidrun G. - die Frau für das Grobe?



Ist die Mitarbeiterin Heidrun G. die Frau für das Grobe in der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch? Als sich am 5. September in Lüneburg Ehemalige in einem Café trafen, machte sie aus dem zweiten Stock einer Außenwohnung Fotos von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern, sogar eine Elfjährige bannte sie auf Platte. Eine Klage gegen diese Aktion verlief im Sande. Begründung: Mit den Fotos ist kein wirtschaftlicher Schaden entstanden.



Nun taucht der Name dieser Mitarbeiterin in einer Versicherung an Eides Statt auf. Hintergrund: Der Leiter der Einrichtung bestreitet in einer Einstweiligen Verfügung, dass er private Dinge von Patientinnen und Patienten an sich nehme. Das hat er zwar fast auf den Tag genau vor zwei Jahren in einem Brief (liegt mir vor) an eine Familienrichterin bestätigt, aber nun soll das nicht mehr stimmen.



Stimmt doch, versichert auch dieser Ehemalige. Er hat die Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch seinen vor Gericht verwertbaren Angaben zufolge ohne seinen Ausweis und ohne seinen Schmuck verlassen. Mehrfach habe er die Herausgabe gefordert. Schließlich sei sein Vorschlag gewesen: „Ich komme vorbei und hole meine privaten Dinge ab.“ Heidrun G. soll darauf schriftlich geantwortet haben: „Wenn Sie hier einfach so vorbeikommen, werten wir das als Hausfriedensbruch.“ Deshalb habe er auf die Rückgabe verzichtet

Sonntag, 6. Dezember 2009

Gastbeitrag von Heinz-Peter Tjaden

This old house is...



5. Dezember 2009

Von wegen: gemeinsame Lösung suchen



„This old house is not a home/Without you here“, heißt es in einem wunderschönen Lied von Marit Larsen aus Norwegen. Kim Steiner (Name geändert) kennt dieses Gefühl. Sommer 2007: Die 24-Jährige ist seit ein paar Tagen mit ihrer Tochter in der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch. Freiwillig. Dann will sie wieder weg, zurück zu ihrer Familie, zu dem Vater ihrer Tochter.





Nun hätte Ruthard Stachowske als Leiter der Einrichtung dies tun können: Mit Mutter und Kind gemeinsam eine Möglichkeit suchen, damit die Familie auch räumlich wieder zusammenrücken kann. Macht er nicht. Statt dessen sagt er: „Deine Abhängigkeit von deiner Familie ist zu groß.“



In Schreiben an Behörden gibt sich Ruthard Stachowske gern als jemand, dem eines am wichtigsten ist: eine schöne Atmosphäre schaffen. Kim Steiner aber erlebt, was viele ehemalige Patientinnen berichten: Sie wird so lange unter Druck gesetzt, bis sie sich immer schwerer selbst belastet. Schriftlich. So wird aus einer Mutter, die sich trotz ihrer Drogenabhängigkeit um ihre Tochter und ihre Wohnung gekümmert hat, die Hilfe von ihren Eltern, ihren Geschwistern und von anderen bekam, wenn sie Hilfe brauchte, eine Gewalttäterin, die ihr Kind züchtigte und ihre Wohnung verkommen ließ.



Solche Geschichten hebelt der Leiter der Einrichtung vielen Berichten Betroffener zufolge mit Psychotricks in die Welt der Jugendämter und Familiengerichte, die dieses Spiel nur durchschauen könnten, wenn sie Tag und Nacht in der Einrichtung wären. Können sie aber nicht sein. Darum glauben Behörden eine Zeitlang, es sei besser, wenn Kinder von ihren Müttern getrennt werden. Ist dieser Punkt erst erreicht, wächst die Angst der Patientinnen vor dem Verlust alles Liebgewonnenen. Beihilfe leisten andere Patienten und Patientinnen, die immer dann zusammengetrommelt werden, wenn es gilt, jemanden in die Enge zu treiben.



Das bleibt vielen Angehörigen nicht verborgen. Auch der Familie dieser Patientin nicht. Die Mutter von Kim Steiner reagiert darauf im Internet mit wütenden Attacken gegen Ruthard Stachowske. Der schaltet nicht nur die Staatsanwaltschaft ein, die 24-Jährige muss auch lesen, was ihre Mutter schreibt: „Vieles davon hat mich verletzt, weil ich die Beweggründe meiner Familie nicht kannte.“



Das Team von Ruthard Stachowske sammelt aber nicht nur Material über diese Familie, er füttert die Staatsanwaltschaft auch mit Material über andere Familien. Zweimal erreicht er so eine Verurteilung, ein drittes Verfahren ist inzwischen eingestellt worden. So kommt er also nicht mehr weiter - und Kim Steiner hat vor einigen Wochen die Einrichtung mit ihrer Tochter verlassen, weil sie „es nicht mehr aushielt“. Dafür nahm sie all ihren Mut zusammen - und hatte Hilfe von außen, mit der sie nicht rechnete.



Wie aber eine Katze das Mausen nicht lässt, verlässt auch der Leiter der Einrichtung den juristischen Weg nicht. Erst ein Anwalt aus Hamburg, dann ein Anwalt aus Uelzen verschickt Abmahnungen und Unterlassungserklärungen, droht mit Klage und anderen Widrigkeiten, bis die Empfänger beschließen: „Wenn der Postbote mit einem Einschreiben vor der Tür steht, sagen wir ihm: Ich verweigere die Annahme.“



Damit hat Ruthard Stachowske offenbar Probleme. Allmählich wird er begreifen müssen, dass er in einer Sackgasse gelandet ist, aus der er so nicht mehr herauskommt: mit Klagen. Denn zumindest zwei derart aufs Korn Genommene haben beschlossen: „Wenn der Leiter der Einrichtung vor Gericht auf uns schießt, dann fliegt ihm der Gefechtsstand um die Ohren.“ Und wie!

Mittwoch, 2. Dezember 2009

Gastbeitrag von Heinz-Peter Tjaden


Oh, nein!

2. Dezember 2009
Abmahnung - die nächste!

Heute habe auch ich von dem Uelzener Anwalt des Herrn Stachowske eine mail bekommen. Im Anhang befindet sich ein Schreiben, das heute angeblich auf den Postweg gebracht worden ist. Dabei handelt es sich um eine Abmahnung. Für die soll irgend jemand gut 2700 Euro berappen. Ich werde das nicht tun.

Denn: Wenn zwei Männer mit Doktortitel (hier: ein Jurist und ein Philosoph) zusammensitzen,  um einen Text zu analysieren, sollte man erwarten dürfen, dass wenigstens einer von beiden lesen kann. Anstoß nimmt der Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch an einem Beitrag, den ich am 4. November 2009 verfasst habe. Dort hätte ich behauptet, dass Herr Stachowske für seine Patientinnen ohne deren Wissen Bekanntschaftsanzeigen aufgegeben hat.

Die angegriffene Passage lautet: "Wäre das bisherige Umfrageergebnis aussagekräftig, taucht sogleich die nächste Frage auf: Warum ruft mich niemand von den 95 an und schildert seine ´positiven Erfahrungen´? Wäre doch ein Leichtes. Nach entsprechender Überprüfung würde ich solche Berichte sogar veröffentlichen. Wäre allerdings eine Frau am Apparat, würde ich sie auch fragen: ´Haben Sie ebenfalls in einer Lüneburger Zeitung eine Bekanntschaftsanzeige aufgegeben?´


Das berichtet eine Ex-Patientin. Eine Zeitlang seien Männer in der Einrichtung wegen solcher Inserate auf Brautschau gewesen, erzählt sie. Sie jedoch sei gar nicht auf Partnersuche gewesen, sie habe bereits einen Freund gehabt. Könnte bedeuten: ´Familienorientiert´ bedeutet für Ruthard Stachowske: Suchen Sie sich doch einmal etwas Frisches und Knackiges! Mit einem neuen Partner klappt es auch mit der Therapie! Ergo: In dieser Einrichtung werden nicht nur bewegende Geschichten geschrieben, dort bewegt sich auch so manches in Richtung Grönemeyer: ´Deine Liebe klebt´. Deshalb: Bekanntschaftsanzeige."

Sollte meine Postbotin morgen wirklich bei mir klingeln, werde ich die Annahme der schriftlichen Abmahnung ablehnen. Vielleicht gebe ich ihr das Programm der Volkshochschule mit. Die bietet auch Deutsch-Kurse an...

Montag, 23. November 2009

Gastbeitrag von Heinz-Peter Tjaden









Schöne  Kooperation  
( ein Dokumentierter Fall  )



Montag, 23. November 2009



23. November 2009
Krankes Kind? Fröhliches Kind?

Die Mutter hat nach knapp drei Monaten die Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch wieder verlassen. Ihr bescheinigt Professor Dr. phil. Ruthard Stachowske einen Monat später eine „komorbide Störung“, bedeutet: Sie ist nicht nur drogenabhängig, sondern weist weitere Krankheits- und Störungsbilder auf. Dazu gehört laut Auffassung von Stachowske Hysterie.


Das Kind ist noch in der Einrichtung, ihm bescheinigt der Professor der Philosophie eine Persönlichkeit mit diffusen Grenzen. Zwei Jahre später wisse er mehr. Ein Experte ist schneller, das Gericht entscheidet anders, als Stachowske sich das wünscht. Daran ändern auch schriftliche Endlos-Ergüsse nichts mehr.

Knapp zwei Monate später will das Jugendamt das Zeugnis des Kindes sehen, außerdem soll der Leiter der Einrichtung mitteilen, welche Untersuchungen bislang stattgefunden haben.

Darauf reagiert Stachowske mit einem „Kurzbericht“: Das Kind wird in der Einrichtung gefördert, besucht die Grundschule und ist bisher zweimal getestet worden. Viel ist das nicht nach acht Monaten Aufenthalt in der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch, der Professor bittet um noch mehr Zeit: „Dieses alles verlangt eine andere Zeitperspektive als, vermuten wir, Sie erhofft haben.“

Da vermutet Stachowske richtig. Das Jugendamt entscheidet: Das Kind kommt in eine Einrichtung am Wohnort der Mutter. Fazit der Behörde: „(Wir sind) mit der Zusammenarbeit unzufrieden.“

Kaum ist das Kind in der neuen Einrichtung, äußert sich die Leiterin nahezu begeistert über den kleinen Gast. Auch ein Kinderarzt stellt fest: Dieses Kind ist fröhlich und freundlich „mit schöner Kooperation“.

„Schöne Kooperation“ - dieses Lob bekommt die Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch von keinem der Beteiligten…Wenn sich Stachowske durchgesetzt hätte, wäre das Kind heute noch in Wilschenbruch. Gut für Mutter und Kind: Es ist anders gekommen. Das Kind ist wieder zuhause