Richterin unter Schock
( Ein dokumentierter Fall )
Freitag, 20. November 2009
20. November 2009
Aus der Luft gegriffene Behauptungen
Noch aber ist das Kind in der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch. Die Zeit vergeht. Der Leiter der Einrichtung, der über Anwälte behaupten lässt, er schreibe keine „Risikoberichte“, verfasst eine „Risikomitteilung“, die sieben Seiten lang ist. Die Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch bezeichnet er als „anerkannte Einrichtung der medizinischen Rehabilitation, in der Drogenlangzeittherapien für insbesondere drogenkranke Eltern mit ihren Kindern durchgeführt werden.“
Einen Monat später will das Familiengericht Genaueres wissen, beraumt eine Anhörung an. Anschließend scheint die Richterin irgendwie unter Schock zu stehen. Sie fragt sich, warum für das Kind immer noch keine „konkrete Diagnose“ vorliegt, warum sich der Leiter der Einrichtung nicht ausdrücken kann und warum er kein „Verständnis für die Situation der Mutter“ aufbringt. Statt dessen werde Druck aufgebaut.
Die folgenden Sätze lauten: „Die Vorbehalte und auch Vorwürfe - z. T. m. E. ebenfalls unkonkret - sind erheblich. So hatte Herr Stachowske auf die Gefährlichkeit und das schwere Krankheitsbild der Mutter hingewiesen und eine Verbindung zu den Vorfällen aus der Presse (Bremen etc.) hergestellt.“
Eine Mutter will bei Besuchen in Wilschenbruch mit ihrem Kind allein sein und der Leiter der Einrichtung befürchtet, diese Begegnungen könnten so enden wie Kevin in Bremen: in einem Kühlschrank? Auch dafür - merkt die Richterin an - könne Ruthard Stachowske keine Anhaltspunkte liefern.
Schlussfolgerung des Gerichtes - gestützt auf die Feststellungen eines Experten: Das Kind muss so schnell wie möglich woanders untergebracht werden. Darauf reagiert der Leiter der Einrichtung mit weiteren Behauptungen: „In unserer Einrichtung arbeiten Psychotherapeuten, ein Facharzt für Neurologie und Psychiatrie, ein approbierter Psychotherapeut, approbierte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, anerkannte Suchttherapeuten, Familientherapeuten und Gestalttherapeuten.“
Da muss Ruthard Stachowske einige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter doppelt gezählt haben, bei Anwälten dieser Einrichtung dagegen scheint das nicht erforderlich zu sein. Warum der juristische Beistand immer wieder wechselt, gehört zu den ungelösten Fragen. Wie dem auch sei: Der Leiter der Einrichtung, eine Kollegin (Diplom-Sozialpädagogin, Suchttherapeutin) und ein Kollege (Facharzt für Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie) füttern eine Anwältin mit Argumenten für einen Widerspruch. Der niemanden mehr beeindrucken wird.
Aus der Luft gegriffene Behauptungen
Noch aber ist das Kind in der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch. Die Zeit vergeht. Der Leiter der Einrichtung, der über Anwälte behaupten lässt, er schreibe keine „Risikoberichte“, verfasst eine „Risikomitteilung“, die sieben Seiten lang ist. Die Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch bezeichnet er als „anerkannte Einrichtung der medizinischen Rehabilitation, in der Drogenlangzeittherapien für insbesondere drogenkranke Eltern mit ihren Kindern durchgeführt werden.“
Einen Monat später will das Familiengericht Genaueres wissen, beraumt eine Anhörung an. Anschließend scheint die Richterin irgendwie unter Schock zu stehen. Sie fragt sich, warum für das Kind immer noch keine „konkrete Diagnose“ vorliegt, warum sich der Leiter der Einrichtung nicht ausdrücken kann und warum er kein „Verständnis für die Situation der Mutter“ aufbringt. Statt dessen werde Druck aufgebaut.
Die folgenden Sätze lauten: „Die Vorbehalte und auch Vorwürfe - z. T. m. E. ebenfalls unkonkret - sind erheblich. So hatte Herr Stachowske auf die Gefährlichkeit und das schwere Krankheitsbild der Mutter hingewiesen und eine Verbindung zu den Vorfällen aus der Presse (Bremen etc.) hergestellt.“
Eine Mutter will bei Besuchen in Wilschenbruch mit ihrem Kind allein sein und der Leiter der Einrichtung befürchtet, diese Begegnungen könnten so enden wie Kevin in Bremen: in einem Kühlschrank? Auch dafür - merkt die Richterin an - könne Ruthard Stachowske keine Anhaltspunkte liefern.
Schlussfolgerung des Gerichtes - gestützt auf die Feststellungen eines Experten: Das Kind muss so schnell wie möglich woanders untergebracht werden. Darauf reagiert der Leiter der Einrichtung mit weiteren Behauptungen: „In unserer Einrichtung arbeiten Psychotherapeuten, ein Facharzt für Neurologie und Psychiatrie, ein approbierter Psychotherapeut, approbierte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, anerkannte Suchttherapeuten, Familientherapeuten und Gestalttherapeuten.“
Da muss Ruthard Stachowske einige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter doppelt gezählt haben, bei Anwälten dieser Einrichtung dagegen scheint das nicht erforderlich zu sein. Warum der juristische Beistand immer wieder wechselt, gehört zu den ungelösten Fragen. Wie dem auch sei: Der Leiter der Einrichtung, eine Kollegin (Diplom-Sozialpädagogin, Suchttherapeutin) und ein Kollege (Facharzt für Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie) füttern eine Anwältin mit Argumenten für einen Widerspruch. Der niemanden mehr beeindrucken wird.
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